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Vorteile gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) bzw. Nachteile private Krankenversicherung
> Gegenüberstellung PKV vs. GKV
Vorteile GKV:
Natürlich bietet auch die gesetzliche
Versicherung Vorteile, die gerade bei Normalverdienern als nicht
unwichtig erscheinen. Der Weg zu einer GKV steht jedem offen, der Gang
zur PKV nicht.
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Der Zugang zur privaten
Krankenversicherung ist nur Personen möglich, die mehr als 46.800
Euro im Jahr brutto verdienen, oder die selbstständig sind. Auch
Beamten ist die Wahl einer privaten Krankenkasse möglich.
Im Gegenzug nimmt die gesetzliche Versicherung jede Person auf,
diese wird sozusagen zwangsversichert. Dies hat den Vorteil, dass
auch einkommensschwächere Personen versichert sind und damit eine
ärztliche Versorgung derer garantiert wird. Ist die Wahl einmal auf
eine private Krankenversicherung gefallen, so gibt es fast kein Weg
mehr hinaus. Die Art der Krankenversicherung kann nur bei
Arbeitslosigkeit oder bei sinkendem Gehalt in eine gesetzliche
geändert werden.
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Eine gesetzliche Versicherung muss
jeden versichern, auch wenn er chronisch krank ist. Bei privaten
Krankenversicherungen fällt dieser Punkt negativ aus: entweder ist
der Versicherungsschutz nur gegen Risikoaufschlag möglich oder der
chronisch Kranke wird gar nicht erst aufgenommen. Bei privaten
Krankenversicherungen besteht eine so genannte vorvertragliche
Anzeigepflicht nach §16 Abs. 1 VVG. Demnach hat der werdende
Versicherungsnehmer alle Risiken und Krankheiten anzugeben, die das
Risiko der PKV erhöhen könnten. Meistens wird danach im
Beratungsgespräch nachgefragt. Auch zukünftige gewünschte
Behandlungen (anstehende OP, Zahnersatz) muss der Versicherte
angeben.
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Solidargemeinschaft: Bei der GKV
werden die Beiträge nicht am persönlichen Gesundheitszustand
berechnet, sondern nach dem Einkommen. So werden die Beiträge bei
teuren Operationen oder längerer Krankheit nicht angepasst, sonder
bleiben immer gleich. Auch im Alter kann die GKV Rentner mit einer
geringen Rente voll versichern und die Grundleistungen zur Verfügung
stellen. Bei der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge
dem Alter und dem persönlichen Krankheitsbild angepasst.
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In der Mutterschaft oder in der
Elternzeit genießt der Versicherte in einer GKV den vollen
Leistungsumfang und muss keine Beiträge zahlen. Außerdem ist das
Kind nach der Geburt automatisch mitversichert. Gerade in der Zeit
der Schwangerschaft oder der Elternzeit fallen Einkommen aus und das
Geld wird knapper. Hier hat der gesetzlich versicherte einen klaren
Vorteil.
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Die Familie ist in einer gesetzlichen
Krankenversicherung bis zu einer Altersgrenze kostenlos
mitversichert. Dies ist nicht unerheblich, wenn man Kinder hat. In
einer PKV kann der Versicherte Familienmitglieder mitversichern,
standardmäßig ist aber nur er versichert.
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Jeder Versicherte einer gesetzlichen
Krankenversicherung hat den Anspruch auf Leistung. Dabei werden, wie
etwa bei der privaten Krankenversicherung, keine Sonderleistungen
zugelassen - jeder Versicherte erhält die selben Leistungen.
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Die Kosten der Arztbesuche werden
über Ihre Krankenkasse abgerechnet. Der Versicherte in der PKV muss
hingegen die Rechnungen des Arztes vorfinanzieren und die Kosten bei
der Versicherung anfordern.
Stimmen die erbrachten Leistungen des Arztes nicht mit dem Tarif
überein, wird nur ein Teil der Rechnung von der privaten
Gesellschaft überwiesen -> ein Risiko, denn strittige Leistungen
bzw. Beträge müssen vom Versicherten eingeklagt werden. Er trägt in
jedem Fall erstmal die Kosten und das (wenn auch geringe) Risiko, da
er für den Arzt der erste und einzige Ansprechpartner ist.
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Zusätzliche Leistungen wir
Sterbegeld, Haushaltshilfen oder Rehabilitationen werden von den
gesetzlichen Krankenversicherungen in einem bestimmten Umfang
getragen. In der PKV sind solche Leistungen nicht vorhanden oder nur
zusätzlich versicherbar.
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Wie die PKV für Vielverdiener lohnend
ist, so ist die GKV für Geringverdiener ideal. Die Beiträge sinken
bei sinkendem Einkommen, bei gleich bleibender Leistung. Ideal auch
für Rentner mit geringer Rente.
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in der GKV werden Leistungen zur
Förderung der Gesundheit angeboten. Diese Leistungen sind nach § 20
SGB von der Kasse anzubieten. Die Aufgabe der gesetzlichen
Krankenkasse beschränkt sich nicht nur in der Behandlung von
Krankheiten sondern auch in der Prävention. Die Kassen haben die
Pflicht, Informationen zu Gesundheitsrisiken zu geben bzw. zu
veröffentlichen. Aufklärung findet vorwiegend statt für:
Alkoholismus, Rauchen und Übergewicht. Da die Beseitigung dieser
Risiken von jeder Person freiwillig durchgeführt werden, legen die
Kassen hier besonderen Wert auf die Aufklärung.
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betriebliche Präventionen, Aufklärung
der Arbeitnehmer und Arbeitgeber über bestehende Risiken am
Arbeitsplatz fallen in der PKV weg
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weitere Vorsorgemaßnahmen sind
kostenlose Impfungen und zuzahlungspflichtige Kuren
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die Abrechnung der Beiträge erfolgt
über den Arbeitgeber (vgl.->
Lohnnebenkosten)
Feststehende Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse nach § 27 SGB:
Jeder Versicherte hat Anspruch auf
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ärztliche bzw. zahnärztliche
Behandlung inkl. Zahnersatz
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Krankenhausbehandlung und der damit
verbundene stationäre Aufenthalt
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Krankenhilfen und Krankenpflege /
Haushaltshilfe
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Medikamente zur Behandlung der
Krankheiten
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Rehabilitationen bzw. Leistungen, die
nach einer Vorbehandlung den Gesundheitszustand verbessern
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Linderung von Beschwerden,
Verhinderung der Verschlechterung
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Informationen zur Prävention von
Krankheiten, Aufklärung über Risiken
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Massnahmen zur Herstellung der vollen
Zeugungsfähigkeit, wenn durch eine Krankheit abgeschwächt
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unter Umständen Massnahmen zur
künstlichen Befruchtung
Zusammensetzung der Beiträge einer PKV
- Äquivalenzprinzip
Wie schon kurz erwähnt, sind die Beiträge
der privaten Krankenversicherung gegenüber der GKV anders gestaffelt.
Folgende Faktoren beeinflussen den Beitrag:
Der Nachteil liegt auf der Hand.
Männliche Raucher älterern Alters zahlen bei weitem mehr als jungen
Frauen, die gesund leben. Bei einer GKV wird kein Unterschied gemacht,
lediglich das Einkommen entscheidet über den Beitrag.
Möchte der Versicherte in Zukunft einen kaputten Zahn reparieren lassen,
so sind solche Behandlungen vor Vertragsabschluss anzugeben. Auch
anstehende Operationen , Rehas und weiterführende Behandlungen sind
anzeigepflichtig. Die private Krankenversicherung bersichert nach den
vorher genannten Risiken. Bei anderen privaten Versicherungen ist das
ähnlich: Bei Hausratsversicherungen z.Bsp.: spielt der Wert der Wohnung
bzw. des Hauses für die Beitragsgestaltung eine hohe Rolle. An Hand des
Inventarwertes wird auch der Beitrag berechnet.
Altersbedingte Beitragsänderungen in
der privaten Krankenkasse
Eine Grundlage für die Berechnung der
Beiträge ist das Alter des Versicherten. Da die PKV nach dem
Leistungsprinzip arbeitet werden die Beiträge mit dem Alter steigen, da
die Bedürfnisse nach medizinischer Versorgung auch steigen. Zur
Stabilisierung der Beiträge im Alter werden schon in jüngeren
Beitragsjahren Rücklagen gebildet. Meistens werden ca. 10% der Beiträge
für das Alter zurückgelegt.
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