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Vorteile gesetzliche Krankenversicherung (GKV)  bzw. Nachteile private Krankenversicherung > Gegenüberstellung PKV vs. GKV

Vorteile GKV:

Natürlich bietet auch die gesetzliche Versicherung Vorteile, die gerade bei Normalverdienern als nicht unwichtig erscheinen. Der Weg zu einer GKV steht jedem offen, der Gang zur PKV nicht.

  • Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist nur Personen möglich, die mehr als 46.800 Euro im Jahr brutto verdienen, oder die selbstständig sind. Auch Beamten ist die Wahl einer privaten Krankenkasse möglich.
    Im Gegenzug nimmt die gesetzliche Versicherung jede Person auf, diese wird sozusagen zwangsversichert. Dies hat den Vorteil, dass auch einkommensschwächere Personen versichert sind und damit eine ärztliche Versorgung derer garantiert wird. Ist die Wahl einmal auf eine private Krankenversicherung gefallen, so gibt es fast kein Weg mehr hinaus. Die Art der Krankenversicherung kann nur bei Arbeitslosigkeit oder bei sinkendem Gehalt in eine gesetzliche geändert werden.
      

  • Eine gesetzliche Versicherung muss jeden versichern, auch wenn er chronisch krank ist. Bei privaten Krankenversicherungen fällt dieser Punkt negativ aus: entweder ist der Versicherungsschutz nur gegen Risikoaufschlag möglich oder der chronisch Kranke wird gar nicht erst aufgenommen. Bei privaten Krankenversicherungen besteht eine so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht nach §16 Abs. 1 VVG. Demnach hat der werdende Versicherungsnehmer alle Risiken und Krankheiten anzugeben, die das Risiko der PKV erhöhen könnten. Meistens wird danach im Beratungsgespräch nachgefragt. Auch zukünftige gewünschte Behandlungen (anstehende OP, Zahnersatz) muss der Versicherte angeben.
     

  • Solidargemeinschaft: Bei der GKV werden die Beiträge nicht am persönlichen Gesundheitszustand berechnet, sondern nach dem Einkommen. So werden die Beiträge bei teuren Operationen oder längerer Krankheit nicht angepasst, sonder bleiben immer gleich. Auch im Alter kann die GKV Rentner mit einer geringen Rente voll versichern und die Grundleistungen zur Verfügung stellen. Bei der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge dem Alter und dem persönlichen Krankheitsbild angepasst.
     

  • In der Mutterschaft oder in der Elternzeit genießt der Versicherte in einer GKV den vollen Leistungsumfang und muss keine Beiträge zahlen. Außerdem ist das Kind nach der Geburt automatisch mitversichert. Gerade in der Zeit der Schwangerschaft oder der Elternzeit fallen Einkommen aus und das Geld wird knapper. Hier hat der gesetzlich versicherte einen klaren Vorteil.
     

  • Die Familie ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einer Altersgrenze kostenlos mitversichert. Dies ist nicht unerheblich, wenn man Kinder hat. In einer PKV kann der Versicherte Familienmitglieder mitversichern, standardmäßig ist aber nur er versichert.
     

  • Jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung hat den Anspruch auf Leistung. Dabei werden, wie etwa bei der privaten Krankenversicherung, keine Sonderleistungen zugelassen - jeder Versicherte erhält die selben Leistungen.
     

  • Die Kosten der Arztbesuche werden über Ihre Krankenkasse abgerechnet. Der Versicherte in der PKV muss hingegen die Rechnungen des Arztes vorfinanzieren und die Kosten bei der Versicherung anfordern.
    Stimmen die erbrachten Leistungen des Arztes nicht mit dem Tarif überein, wird nur ein Teil der Rechnung von der privaten Gesellschaft überwiesen -> ein Risiko, denn strittige Leistungen bzw. Beträge müssen vom Versicherten eingeklagt werden. Er trägt in jedem Fall erstmal die Kosten und das (wenn auch geringe) Risiko, da er für den Arzt der erste und einzige Ansprechpartner ist.
     

  • Zusätzliche Leistungen wir Sterbegeld, Haushaltshilfen oder Rehabilitationen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen in einem bestimmten Umfang getragen. In der PKV sind solche Leistungen nicht vorhanden oder nur zusätzlich versicherbar.
     

  • Wie die PKV für Vielverdiener lohnend ist, so ist die GKV für Geringverdiener ideal. Die Beiträge sinken bei sinkendem Einkommen, bei gleich bleibender Leistung. Ideal auch für Rentner mit geringer Rente.
     

  • in der GKV werden Leistungen zur Förderung der Gesundheit angeboten. Diese Leistungen sind nach § 20 SGB von der Kasse anzubieten. Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenkasse beschränkt sich nicht nur in der Behandlung von Krankheiten sondern auch in der Prävention. Die Kassen haben die Pflicht, Informationen zu Gesundheitsrisiken zu geben bzw. zu veröffentlichen. Aufklärung findet vorwiegend statt für: Alkoholismus, Rauchen und Übergewicht. Da die Beseitigung dieser Risiken von jeder Person freiwillig durchgeführt werden, legen die Kassen hier besonderen Wert auf die Aufklärung.
     

  • betriebliche Präventionen, Aufklärung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber über bestehende Risiken am Arbeitsplatz fallen in der PKV weg
     

  • weitere Vorsorgemaßnahmen sind kostenlose Impfungen und zuzahlungspflichtige Kuren
     

  • die Abrechnung der Beiträge erfolgt über den Arbeitgeber (vgl.->  Lohnnebenkosten)


Feststehende Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse nach § 27 SGB:

Jeder Versicherte hat Anspruch auf

  • ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung inkl. Zahnersatz

  • Krankenhausbehandlung und der damit verbundene stationäre Aufenthalt

  • Krankenhilfen und Krankenpflege / Haushaltshilfe

  • Medikamente zur Behandlung der Krankheiten

  • Rehabilitationen bzw. Leistungen, die nach einer Vorbehandlung den Gesundheitszustand verbessern

  • Linderung von Beschwerden, Verhinderung der Verschlechterung

  • Informationen zur Prävention von Krankheiten, Aufklärung über Risiken

  • Massnahmen zur Herstellung der vollen Zeugungsfähigkeit, wenn durch eine Krankheit abgeschwächt

  • unter Umständen Massnahmen zur künstlichen Befruchtung
     

Zusammensetzung der Beiträge einer PKV - Äquivalenzprinzip

Wie schon kurz erwähnt, sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung gegenüber der GKV anders gestaffelt. Folgende Faktoren beeinflussen den Beitrag:

  • Geschlecht

  • Eintrittsalter

  • gewünschte Leistungen

  • Risiken, die sich aus dem Lebensumstand des Versicherten abzeichnen können (Rauchen, starker Alkoholkonsum)

Der Nachteil liegt auf der Hand. Männliche Raucher älterern Alters zahlen bei weitem mehr als jungen Frauen, die gesund leben. Bei einer GKV wird kein Unterschied gemacht, lediglich das Einkommen entscheidet über den Beitrag.

Möchte der Versicherte in Zukunft einen kaputten Zahn reparieren lassen, so sind solche Behandlungen vor Vertragsabschluss anzugeben. Auch anstehende Operationen , Rehas und weiterführende Behandlungen sind anzeigepflichtig. Die private Krankenversicherung bersichert nach den vorher genannten Risiken. Bei anderen privaten Versicherungen ist das ähnlich: Bei Hausratsversicherungen z.Bsp.: spielt der Wert der Wohnung bzw. des Hauses für die Beitragsgestaltung eine hohe Rolle. An Hand des Inventarwertes wird auch der Beitrag berechnet.

Altersbedingte Beitragsänderungen in der privaten Krankenkasse

Eine Grundlage für die Berechnung der Beiträge ist das Alter des Versicherten. Da die PKV nach dem Leistungsprinzip arbeitet werden die Beiträge mit dem Alter steigen, da die Bedürfnisse nach medizinischer Versorgung auch steigen. Zur Stabilisierung der Beiträge im Alter werden schon in jüngeren Beitragsjahren Rücklagen gebildet. Meistens werden ca. 10% der Beiträge für das Alter zurückgelegt.

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