Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005
eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung.
Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche
Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar,
veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.
Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2005
sind 60 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt
dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an.
Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige
sinnvoll.Die
Beitragszahlungen können von der Steuer abgesetzt werden.
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Die
Rürup Rente sichert im Alter eine
monatliche Zusatzrente. Der Fiskus finanziert die Beiträge mit.
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Rürup Rente wird durch unseren Partner
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