Die private
Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang
gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist.
Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt.
Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die
Rentenzahlungen normalerweise eingestellt.
Dies kann vermieden werden, wenn eine so genannte Rentengarantiezeit von
z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung
im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen.
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