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Die private Krankenversicherung - ein geschichtlicher Abriß:

 

Die Geschichte der Krankenkasse beginnt im 18 Jahrhundert. Im Staat Preußen wurde eine Hilfskasse für die Bandlung von Fabrik- und Gewerbearbeitern gegründet. Andere Staaten folgten und am 07.04.1876 gab es mit dem Gesetz der Hilfskassen ein einheitliches Gesetz für das gesamte Reich. Die 1883 durch Bismarck durchgesetzten sozialen Reformen sollten die Bürger in Krankenversicherungen zwangsversichern, es ergab sich hier erstmals eine Spaltung der sozialen und der privaten Krankenversicherung.

Nach der Geldentwertung und des ersten Weltkrieges registrierten die privaten Krankenversicherungen 1923 einen starken Anstieg der Mitglieder. Der Bedarf bei den Handwerkern und dem Mittelstand an einer freien Leistungsauswahl war groß.

Nach dem zweiten Weltkrieg musste die PKV einen herben Schlag einstecken. Die ehemalige Sowjetzone lies keine privaten Krankenversicherungen zu. Diese wanderten nun in die "neuen Bundesländer" ab und mussten sich neu organisieren. Erstmals 1989 wurde es auch Arbeitern möglich, sich ausschließlich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern, deren Einkommen eine bestimmte Grenze überschritt.


Kostenerstattung bei PKV:

Wird der Versicherte krank, so sucht der einen Arzt seines Vertrauens auf. Dieser stellt ihm dann nach erfolgter Behandlung eine Rechnung aus. Die Kosten muss der Versicherte dem Arzt überweisen. Er kann seine Rechnung nun bei der privaten Krankenversicherung einreichen und erhält den Betrag zurückerstattet. Somit ist der Versicherte der Ansprechpartner des Arztes und nicht wie bei der GKV die Krankenkasse. Ein Vorteil ergibt sich aus dem Prinzip der Kostenerstattung: Der Versicherte kann bzw. sollte die Rechnung einsehen und kontrollieren. So lassen sich ungeklärte Differenzen oder Manipulationen der Abrechnung verhindern, was der Versicherung und dann dem Versicherten zu Gute kommt. Eine solche Kontrolle der Abrechnung gibt es bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht, nur einzelne Versicherungen in einigen Bundesländern erproben dies. Hier erhält der Patient eine Abrechnung der gesetzlichen Krankenkasse und kann Unregelmäßigkeiten sofort entdecken. Damit ist natürlich dem Gemeinwohl geholfen, können doch schwarze Schafe so schnell enttarnt werden bzw. eine Prävention wird erreicht.


Prinzip der Krankenversicherungen:

Die beiden Versicherungen sind von Art und Umfang unterschiedlich. Die private Krankenversicherung berechnet den Beitrag für den Versicherten aus den Faktoren: Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn und das gewünschte Leistungspaket. Dies kann sich für einige Menschen negativ auswirken. Ältere Menschen zahlen mehr Beiträge als jüngere. Der Bedarf an Leistungen der jeweiligen Altersgruppe spiegelt sich also voll in den Beiträgen wieder.

In einer gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge an Hand des Einkommens festgelegt. Der Versicherte genießt die gleichen Leistungen, egal ob er 500 oder 50.000 Euro im Monat verdient. Viele besserverdienende Personen wählen daher lieber eine private Krankenversicherung, da hier der Beitrag niedriger ausfallen kann. Wenigverdiener wählen, nicht zu letzt wegen den Beitragsbemessungsgrenzen, die GKV.

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