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Die private Krankenversicherung - ein geschichtlicher Abriß:
Die Geschichte der Krankenkasse beginnt
im 18 Jahrhundert. Im Staat Preußen wurde eine Hilfskasse für die
Bandlung von Fabrik- und Gewerbearbeitern gegründet. Andere Staaten
folgten und am 07.04.1876 gab es mit dem Gesetz der Hilfskassen ein
einheitliches Gesetz für das gesamte Reich. Die 1883 durch Bismarck
durchgesetzten sozialen Reformen sollten die Bürger in
Krankenversicherungen zwangsversichern, es ergab sich hier erstmals eine
Spaltung der sozialen und der privaten Krankenversicherung.
Nach der Geldentwertung und des ersten Weltkrieges registrierten die
privaten Krankenversicherungen 1923 einen starken Anstieg der
Mitglieder. Der Bedarf bei den Handwerkern und dem Mittelstand an einer
freien Leistungsauswahl war groß.
Nach dem zweiten Weltkrieg musste die PKV einen herben Schlag
einstecken. Die ehemalige Sowjetzone lies keine privaten
Krankenversicherungen zu. Diese wanderten nun in die "neuen
Bundesländer" ab und mussten sich neu organisieren. Erstmals 1989 wurde
es auch Arbeitern möglich, sich ausschließlich bei einer privaten
Krankenversicherung zu versichern, deren Einkommen eine bestimmte Grenze
überschritt.
Kostenerstattung bei PKV:
Wird der Versicherte krank, so sucht der
einen Arzt seines Vertrauens auf. Dieser stellt ihm dann nach erfolgter
Behandlung eine Rechnung aus. Die Kosten muss der Versicherte dem Arzt
überweisen. Er kann seine Rechnung nun bei der privaten
Krankenversicherung einreichen und erhält den Betrag zurückerstattet.
Somit ist der Versicherte der Ansprechpartner des Arztes und nicht wie
bei der GKV die Krankenkasse. Ein Vorteil ergibt sich aus dem Prinzip
der Kostenerstattung: Der Versicherte kann bzw. sollte die Rechnung
einsehen und kontrollieren. So lassen sich ungeklärte Differenzen oder
Manipulationen der Abrechnung verhindern, was der Versicherung und dann
dem Versicherten zu Gute kommt. Eine solche Kontrolle der Abrechnung
gibt es bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht, nur einzelne
Versicherungen in einigen Bundesländern erproben dies. Hier erhält der
Patient eine Abrechnung der gesetzlichen Krankenkasse und kann
Unregelmäßigkeiten sofort entdecken. Damit ist natürlich dem Gemeinwohl
geholfen, können doch schwarze Schafe so schnell enttarnt werden bzw.
eine Prävention wird erreicht.
Prinzip der Krankenversicherungen:
Die beiden Versicherungen sind von Art
und Umfang unterschiedlich. Die private Krankenversicherung berechnet
den Beitrag für den Versicherten aus den Faktoren: Geschlecht, Alter,
Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn und das gewünschte
Leistungspaket. Dies kann sich für einige Menschen negativ auswirken.
Ältere Menschen zahlen mehr Beiträge als jüngere. Der Bedarf an
Leistungen der jeweiligen Altersgruppe spiegelt sich also voll in den
Beiträgen wieder.
In einer gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge an Hand
des Einkommens festgelegt. Der Versicherte genießt die gleichen
Leistungen, egal ob er 500 oder 50.000 Euro im Monat verdient. Viele
besserverdienende Personen wählen daher lieber eine private
Krankenversicherung, da hier der Beitrag niedriger ausfallen kann.
Wenigverdiener wählen, nicht zu letzt wegen den
Beitragsbemessungsgrenzen, die GKV.
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