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Nachrichten der privaten
Krankenversicherung:
Kosten bei Schweizer Krankenversicherungen gestiegen
Nach
zwei Jahren moderater Kostensteigerungen bei der obligatorischen
Schweizer Krankenpflegeversicherung hat sich der Anstieg mit 5,4
Prozent zum Vorjahr wieder dem langjährigen Durchschnitt angepasst.
Das entspricht einem absoluten Kostenapparat von nun 19,1 Milliarden
Schweizer Franken im Jahre 2004.
Nach
Angaben des Schweizer Krankenversichererverbandes santésuisse betrug
der Anstieg in den erfreulicheren Vorjahren 2002 3,6 Prozent und
2003 4,6 Prozent.
Die
größten Kostensteigerungen verbuchten im Jahre 2004 - wie auch schon
in 2002 und 2003 - die Krankenhäuser. 959 SFR wurden pro
Versichertem für Krankenhauskosten aufgewendet. Im Hinblick auf
Gesamtkosten von 2595 SFR (wovon die Versicherten 385 SFR
Eigenanteil zu tragen hatten) scheint dies doch recht hoch.
Interessanterweise stiegen die Kosten für stationäre
Krankenhausdienstleistungen um 12 Prozent, währen die ambulanten
Kosten sogar leicht rückläufig waren. Laut santésuisse sei dies aber
hauptsächlich auf Abrechnungsverzögerungen bei den ambulanten Kosten
zurückzuführen. Dennoch deute einiges auf eine Kostenverlagerung von
ambulant zu stationär hin.
Ähnliche Steigerungen gab es auch im Bereich der Medikamentenkosten.
Mit 556 SFR gaben die Versicherten im Jahre 2004 pro Kopf 5,1 %
(3,8% in 2003) mehr aus. Dies ist laut santésuisse allerdings nicht
auf einen gesteigerten Medikamentenverbrauch zurückzuführen, sondern
vielmehr auf Preissteigerungen bei den Medikamenten.
Im
Verhältnis zu den beiden Vorjahren am auffallendsten gestiegen sind
die Arztkosten. Während die Kostensteigerungen in 2002 und 2003 mit
1,5 beziehungsweise 1,4 sehr gering ausfielen, gaben die
Versicherten im Jahre 2004 mit 609 SFR satte 5,6 % mehr für
Arztrechnungen aus.
11.03.2005 - Chef der Techniker Krankenkasse (TK) klagt gegen
Veröffentlichungspflicht
Norbert Klusen, Chef der Techniker Krankenkasse hat in einem
Interview mit dem Nachrichtenmagazin "FOCUS" bekanntgegeben, daß er
gegen die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter von Kassenvorständen
klagen will. Hierbei gehe es ihm nicht darum, eine generelle
Veröffentlichungspflicht zu unterbinden. Vielmehr richte sich seine
Klage gegen die uneinheitliche und nach seiner Ansicht ungerechte
Ungleichbehandlung der verschiedenen öffentlich-rechtlichen
Institutionen. Dies ist nach seiner Meinung verfassungswidrig.
Originalzizat: "Es ist nicht einzusehen, warum Sparkassenvorstände oder
die Intendaten öffentlich-rechtlicher Sender ihre Gehälter nicht
publizieren müssen." Dies gelte im übrigen auch für die Nebeneinkünfte
von Politikern.
Klusen selber, habe kein Problem damit, sein Gehalt offen zu legen.
216.730 EURO habe er sowohl im Jahre 2004 als auch im Jahr zuvor
verdient. Die Tatsache, daß er dies nicht - wie gesetzlich
vorgeschrieben - dem Bundesanzeiger gemeldet hat, zeugt also eher von
einer Protesthaltung als von einem Versuch, sein Gehalt zu
verheimlichen. Im gleichen FOCUS-Interview kritisierte Klausen einen
Teil seiner Kollegen, die nach seiner Ansicht mit Gehaltssteigerungen
von 20 Prozent einen ganzen Berufsstand in Verruf
bringen: "Da fehlen Augenmaß und Sensibilität, besonders wenn es um sehr
kleine oder verschuldete Kassen geht. So etwas halte ich für obszön."
-> gefunden bei Yahoo
10.03.2005 - Private Krankenversicherung zum Billigtarif:
Einsteigertarif KEH für nur 79,00 EURO monatlich!
Insbesondere an preisbewußte Interessenten richtet sich der neue Tarif
KEH der Krankenversicherung CENTRAL. Durch die Einführung des
"Primärarztprinzips" erreicht das Kölner Unternehmen ein äußerst
niedriges Preisniveau von 79,00 EURO pro Monat. Trotz des niedrigen
Preises bleibt der Versicherte in diesem Tarif äußerst flexibel, kann er
doch jederzeit zu günstigen Konditionen in einen höheren Tarif wechseln.
"Primärarztprinzip" bedeutet, das der Hausarzt für den Versicherten
immer die erste Anlaufstelle darstellt. Wird die Behandlung durch einen
Facharzt gewünscht, wird eine Erstattung von 100 Prozent nur dann
fällig, wenn der Hausarzt eine entsprechende Überweisung ausstellt.
Andernfalls - also wenn sich der Versicherte direkt und ohne Überweisung
durch den Hausarzt - an den Facharzt wendet, beträgt der Erstattungssatz
80 Prozent. Dies gilt natürlich ausschlich im Falle einer ambulanten
Behandlung. Als Hausarzt gelten praktische Ärzte ohne
Facharztbezeichnung, Kinder- und Frauenärzte.
Bei nichtambulanter, also stationärer, bzw. Krankenhausbehandlung
erstattet die Krankenversicherung
CENTRAL im Tarif KEH
100 Prozent der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen. Auch
im Bereich der Zahnbehandlungen sieht dieser Tarif umfangreiche
Leistungen vor: Zahnersatz, Implantate, Inlays, und vieles mehr. Im
Gegensatz zur Praxis üblicher Einsteigertarife sogar nicht nur bis zu
den Regelhöchstsätzen, sondern darüber hinaus zum Teil bis zu den
Höchstsätzen gemäß GOZ und GOÄ.
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