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Nachrichten der privaten Krankenversicherung:

Kosten bei Schweizer Krankenversicherungen gestiegen
 
Nach zwei Jahren moderater Kostensteigerungen bei der obligatorischen Schweizer Krankenpflegeversicherung hat sich der Anstieg mit 5,4 Prozent zum Vorjahr wieder dem langjährigen Durchschnitt angepasst. Das entspricht einem absoluten Kostenapparat von nun 19,1 Milliarden Schweizer Franken im Jahre 2004.
 
Nach Angaben des Schweizer Krankenversichererverbandes santésuisse betrug der Anstieg in den erfreulicheren Vorjahren 2002 3,6 Prozent und 2003 4,6 Prozent.
 
Die größten Kostensteigerungen verbuchten im Jahre 2004 - wie auch schon in 2002 und 2003 - die Krankenhäuser. 959 SFR wurden pro Versichertem für Krankenhauskosten aufgewendet. Im Hinblick auf Gesamtkosten von 2595 SFR (wovon die Versicherten 385 SFR Eigenanteil zu tragen hatten) scheint dies doch recht hoch. Interessanterweise stiegen die Kosten für stationäre Krankenhausdienstleistungen um 12 Prozent, währen die ambulanten Kosten sogar leicht rückläufig waren. Laut santésuisse sei dies aber hauptsächlich auf Abrechnungsverzögerungen bei den ambulanten Kosten zurückzuführen. Dennoch deute einiges auf eine Kostenverlagerung von ambulant zu stationär hin.
 
Ähnliche Steigerungen gab es auch im Bereich der Medikamentenkosten. Mit 556 SFR gaben die Versicherten im Jahre 2004 pro Kopf 5,1 % (3,8% in 2003) mehr aus. Dies ist laut santésuisse allerdings nicht auf einen gesteigerten Medikamentenverbrauch zurückzuführen, sondern vielmehr auf Preissteigerungen bei den Medikamenten.
 
Im Verhältnis zu den beiden Vorjahren am auffallendsten gestiegen sind die Arztkosten. Während die Kostensteigerungen in 2002 und 2003 mit 1,5 beziehungsweise 1,4 sehr gering ausfielen, gaben die Versicherten im Jahre 2004 mit 609 SFR satte 5,6 % mehr für Arztrechnungen aus.



11.03.2005 - Chef der Techniker Krankenkasse (TK) klagt gegen Veröffentlichungspflicht

Norbert Klusen, Chef der Techniker Krankenkasse hat in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "FOCUS" bekanntgegeben, daß er gegen die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter von Kassenvorständen klagen will. Hierbei gehe es ihm nicht darum, eine generelle Veröffentlichungspflicht zu unterbinden. Vielmehr richte sich seine Klage gegen die uneinheitliche und nach seiner Ansicht ungerechte Ungleichbehandlung der verschiedenen öffentlich-rechtlichen Institutionen. Dies ist nach seiner Meinung verfassungswidrig. Originalzizat: "Es ist nicht einzusehen, warum Sparkassenvorstände oder die Intendaten öffentlich-rechtlicher Sender ihre Gehälter nicht publizieren müssen." Dies gelte im übrigen auch für die Nebeneinkünfte von Politikern.

Klusen selber, habe kein Problem damit, sein Gehalt offen zu legen. 216.730 EURO habe er sowohl im Jahre 2004 als auch im Jahr zuvor verdient. Die Tatsache, daß er dies nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - dem Bundesanzeiger gemeldet hat, zeugt also eher von einer Protesthaltung als von einem Versuch, sein Gehalt zu verheimlichen. Im gleichen FOCUS-Interview kritisierte Klausen einen Teil seiner Kollegen, die nach seiner Ansicht mit Gehaltssteigerungen von 20 Prozent einen ganzen Berufsstand in Verruf
bringen: "Da fehlen Augenmaß und Sensibilität, besonders wenn es um sehr kleine oder verschuldete Kassen geht. So etwas halte ich für obszön."

-> gefunden bei Yahoo


10.03.2005 - Private Krankenversicherung zum Billigtarif: Einsteigertarif KEH für nur 79,00 EURO monatlich!

Insbesondere an preisbewußte Interessenten richtet sich der neue Tarif KEH der Krankenversicherung CENTRAL. Durch die Einführung des "Primärarztprinzips" erreicht das Kölner Unternehmen ein äußerst niedriges Preisniveau von 79,00 EURO pro Monat. Trotz des niedrigen Preises bleibt der Versicherte in diesem Tarif äußerst flexibel, kann er doch jederzeit zu günstigen Konditionen in einen höheren Tarif wechseln.

"Primärarztprinzip" bedeutet, das der Hausarzt für den Versicherten immer die erste Anlaufstelle darstellt. Wird die Behandlung durch einen Facharzt gewünscht, wird eine Erstattung von 100 Prozent nur dann fällig, wenn der Hausarzt eine entsprechende Überweisung ausstellt. Andernfalls - also wenn sich der Versicherte direkt und ohne Überweisung durch den Hausarzt - an den Facharzt wendet, beträgt der Erstattungssatz 80 Prozent. Dies gilt natürlich ausschlich im Falle einer ambulanten Behandlung. Als Hausarzt gelten praktische Ärzte ohne Facharztbezeichnung, Kinder- und Frauenärzte.

Bei nichtambulanter, also stationärer, bzw. Krankenhausbehandlung erstattet die Krankenversicherung CENTRAL im Tarif KEH 100 Prozent der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen. Auch im Bereich der Zahnbehandlungen sieht dieser Tarif umfangreiche Leistungen vor: Zahnersatz, Implantate, Inlays, und vieles mehr. Im Gegensatz zur Praxis üblicher Einsteigertarife sogar nicht nur bis zu den Regelhöchstsätzen, sondern darüber hinaus zum Teil bis zu den Höchstsätzen gemäß GOZ und GOÄ.


 

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