Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Angestellte und Arbeiter versichern, wobei der Gesetzgeber ein monatliches Bruttoeinkommen oberhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze (2005 = 3.900.-Euro) vorschreibt. Selbstständige können sich ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens frei für die private Krankenvollversicherung entscheiden. In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied selbst versichern, d.h. für jedes zusätzliche Mitglied erhöht sich in der Summe der Versichertenbeitrag. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand für das jeweilige Versicherungsniveau. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz je jünger (und gesünder) der Versicherungsnehmer ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag.
Die Behandlungskosten eines Arztbesuches werden bei Bagatellfällen üblicherweise vom Versicherungsnehmer vorgestreckt und dann vom Versicherer erstattet. Höhere Rechnungen können gleich an den Versicherer durchgereicht werden, der seinerseits dann den Arzt bezahlt. Analog zahlt der Versicherte bei Medikamenten den tatsächlichen Preis und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein.
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