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Krankenversicherungsgesetz
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Krankenversicherungsgesetz
Das Krankenversicherungsgesetz (kurz: KVG; lang: "Bundesgesetz über die Krankenversicherung") dient in der Schweiz dazu, alle Bevölkerungsschichten im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Zudem regelt es zahlreiche weitere Bereiche im Gesundheitswesen. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören.
Alle Krankenversicherungsgesellschaften nehmen am "freien" Markt teil und müssen den gleichen, sehr umfangreichen "Katalog" an Leistungen übernehmen (die sog. Grundversicherung). So ist es den Versicherungsnehmenden möglich, die Leistungen der einzelnen Gesellschaften einfach miteinander zu vergleichen.
Inkrafttreten und Revision
Viel zu Reden gab die Inkraftsetzung des KVG am 1. Januar 1996 durch Bundesrätin Ruth Dreifuss. Die Krankenversicherung war nun obligatorisch für alle (Zwangsversicherung). Durch verschiedene Massnahmen sollten die Prämien der Versicherungen gesenkt und so die Bevölkerung entlastet werden. Vor allem aber sollte mit dem neuen Gesetz die Solidarität zwischen den verschiedensten Personengruppen verbessert werden, da die Krankenkassen in der Grundversicherung neu für alle versicherten Personen einer Region unabhängig von Alter und Geschlecht dieselben Prämien für denselben Leistungskatalog verlangen müssen. Während das zweite Ziel mit Einschränkungen erreicht wurde, konnte auch das KVG die sich stetig schneller drehende Kostenspirale nicht bremsen.
Vor 1996 waren die Leistungen der Krankenkassen nicht einheitlich. So war ein Vergleich der verschiedenen Kassen ausgesprochen schwierig und die Prämienstruktur völlig intransparent.
Unterdessen wurde das KVG bereits sanft revidiert, und eine 2. Revision ist seit Jahren in Arbeit, stösst aber wegen der Interessengegensätze auf grösste Schwierigkeiten.
Zukunft
Der politische Druck aus der Bevölkerung für eine griffige Revision steigt mit jeder Prämienerhöhung. Für viele Familien ist der Kostendruck, verursacht durch die Krankenkasse, ausgesprochen hoch. Es besteht dringender Handlungsbedarf, diese Kostenspirale zu durchbrechen.
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