Krankentagegeld
Als Krankentagegeld bezeichnet man im privaten Versicherungswesen die vom Versicherer je nach Versicherungsvertrag gewährte Entschädigung pro Tag. Dieses Krankentagegeld wird nach Ablauf einer Karenzzeit dem Versicherten gezahlt. Die Karenzzeit ist hier die Zeitspanne, in der gesetzlich vorgeschrieben der normale Lohn trotz Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Ihre Dauer ist je nach privatem Versicherungsvertrag festgelegt.
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