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Krankenkasse

Im Falle einer Krankheit erhält der Versicherte die Behandlung des Arztes, zahlt aber nur einen Eigenanteil von 10 Euro/Quartal beim Erstbesuch eines Arztes. Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet (Sachleistungsprinzip). Bei Medikamenten muss der Versicherte einen Anteil der Kosten tragen (10% der Kosten, mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro), allerdings gibt es Befreiungsmöglichkeiten. Die Überprüfung der Notwendigkeit der Leistungen ist vom Gesetzgeber nach dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, übertragen worden. Die Regelungen sind im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) festgeschrieben.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:

* Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
* Private Krankenversicherung (PKV)

In Deutschland gibt es laut Mikrozensus rund 190.000 Menschen, die überhaupt nicht krankenversichert sind, mit stark steigender Tendenz. Als ein Grund dafür wird wirtschaftlicher Druck zur Eingehung einer Selbstständigkeit genannt, z.B. durch die Hartz-Konzept ("Ich-AG", Überbrückungsgeld) und die Verringerung der Höhe der Zahlung von Lohnersatzleistungen, auch wenn der Betroffene nur über eine für eine Selbstständigkeit völlig unzureichende Kapitaldecke verfügt. Diese führe zu einem Verzicht auf Krankenversicherung als Sparmaßnahme.

 

 

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Der Artikel "Krankenkasse 2" basiert auf dem freien Artikel Krankenkasse 2 aus dem Nachschlagewerk Wikipedia. Dort ist eine Übersicht der Autoren einsehbar. Die Texte von Wikipedia und dieser Seite stehen unter der GNU Free Documentation License.  

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