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Gesundheitsreform
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Gesundheitsreform
Die aktuelle Gesundheitsreform
Im Zuge der Umsetzung der Agenda 2010 einigten sich Regierung und Opposition im Sommer 2003 auf das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (abgekürzt GKV-Modernisierungsgesetz, GMG).
Veränderungen, die ab dem 1. Januar 2004 wirksam wurden, sind u. a. die Streichung des Entbindungs- und Sterbegelds, die Einführung einer sogenannten Praxisgebühr, eine umfassende Änderung bei Zuzahlungen und Fahrkostenerstattungen, die weitgehende Herausnahme der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente aus dem Leistungskatalog usw. Die gesetzlichen Krankenkassen können künftig z.B. Tarife mit Beitragsrückgewähr oder Selbstbehalten mit Beitragsminderung anbieten, ebenso verschiedene Bonusmodelle und private Zusatzversicherungen.
Ziel der aktuellen Reform ist, in den nächsten Jahren den Durchschnittsbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung auf ca. 13 % des Einkommens zurückzuführen (am 1. Juli 2003 lag er bei 14,4 %). Damit sollen die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Langfristig werden jedoch nach Einschätzung der Bundesregierung "weitere Weichenstellungen zur nachhaltigen Finanzierung der GKV erfolgen müssen".
Für den Zahnersatz war zunächst eine Regelung geplant, nach der ab 1. Januar 2005 allein von den Versicherten ein zusätzlicher einkommensunabhängiger Beitrag erhoben werden sollte. Ab 2006 sollte das Krankengeld ebenfalls ohne Arbeitgeberbeteiligung finanziert werden. Am 1. Oktober 2004 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition, dass der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ab Juli 2005 zunächst um je 0,45 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesenkt wird, aber gleichzeitig die Arbeitnehmer einen einkommensabhängigen Zuschlag für Zahnersatz um 0,4 Prozent und für das Krankengeld um 0,5 Prozent zahlen müssen.
Neben den auf finanzielle Entlastung der Arbeitgeber zielenden Elementen sind Ansätze zu strukturellen Veränderungen erkennbar (z.B. Modelle der "integrierten Versorgung" ab 2007; Verschärfung der Fortbildungspflicht der Ärzte, usw.) Neu ist auch die Bestellung einer Patientenbeauftragten.
Einige ursprünglich geplante Maßnahmen wurden nicht umgesetzt (z. B. Positivliste mit zur Verschreibung zugelassenen Medikamenten).
Die umgesetzten Reformen erfüllen nach verbreiteter Überzeugung nicht das Kriterium der sozialen Gerechtigkeit. Sowohl das Dualitätsprinzip (Aufteilung der Sozialbeiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber) als auch das Solidaritätsprinzip (wirtschaftlich Stärkere und Gesunde zahlen mehr als wirtschaftlich Schwächere und Kranke) werden geschwächt.
Frühere Gesundheitsreformen in der Bundesrepublik Deutschland
* 2003 Beitragssatzsicherungsgesetz "BSSich" (u.a. Kürzung des Sterbegeldes, weitere Verschärfung der Budgets für Arzthonorare und Krankenhäuser)
* 2002 Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - AABG)
* 2001 Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz - ABAG)
* 2000 GKV-Gesundheitsreform (u.a. Budgetverschärfung für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser. Regress bei Überschreitung des Budgets)
* 1999 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (u.a. Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser, Arznei- und Heilmittelbudgets)
* 1997 GKV-Neuordnungsgesetze (u.a. weiter erhöhte Zuzahlungen für Arzneien und Heilmittel, erhöhte Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten, erhöhter Eigenanteil je Krankenhaustag, bei Zahnersatz keine prozentualen Zuschüsse mehr, sondern nur noch Festzuschüsse, “Krankenhaus-Notopfer”)
* 1996 Beitragsentlastungsgesetz (u.a. Streichung des Zuschusses zum Zahnersatz für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind (galt bis 1998), keine Erstattung mehr zu Brillengestellen, erhöhte Zuzahlungen für Arzneimittel, Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen bei Kuren, Absenkung des Krankengeldes)
* 1993 Gesundheitsstrukturgesetz "GSG", auch bekannt als "Lahnstein-Kompromiss" (u.a. freie Kassenwahl ab 1997 für alle Versicherten, Einführung der Budgetierung, erhöhte Zuzahlungen für Medikamente)
* 1989 Gesundheitsreformgesetz "GRG" (u.a. "Negativliste” für Medikamente, höhere Rezeptgebühr, Einführung der Zuzahlung im zahnärztlichen Bereich)
* 1983 Haushaltsbegleitgesetz (Krankenversicherung der Rentner nicht mehr beitragsfrei)
* 1977 Kostendämpfungsgesetz (u.a. Arzneimittel-Höchstbeträge und Leistungsbeschränkungen, Bagatell-Medikamente werden nicht mehr bezahlt)
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