Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems. Versichert sind Arbeitnehmer und Empfänger von Arbeitslosengeld, teilweise auch Selbstständige. Ein Spezialfall sind Sozialhilfeempfänger, die nicht über die GKV, sondern über ihre Gemeinde versichert sind. Ist der Versicherte ein verheirateter Arbeitnehmer, dessen Ehepartner kein eigenes Einkommen hat, bzw. hat er Kinder, sind diese Familienmitglieder automatisch und ohne Beitragserhöhung mitversichert.
Im Falle einer Krankheit erhält der Versicherte die Behandlung des Arztes ohne dafür zahlen zu müssen. Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Auch bei Medikamenten muss der Versicherte nur einen Anteil der Kosten tragen.
Weitere Details siehe den Artikel zur GKV.
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