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Elektronische Gesundheitskarte

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Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (auch elektronische Patientenkarte genannt) soll nach Ansicht ihrer Befürworter in Deutschland eine leistungsfähige Chipkarte sein, die die Datenübermittlung zwischen medizinischen Leistungserbringern, Krankenkassen, Apotheken und Patienten in Zukunft kostengünstiger gestalten sowie entscheidend vereinfachen und beschleunigen soll. Allerdings ist bislang nicht geklärt, wie die Architektur beschaffen sei und wo die Daten hinterlegt werden sollen. Gesicherte Aussagen über die Leistungsfähigkeit sind daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Rund 80 Millionen gesetzlich Krankenversicherte sollen vom 1. Januar 2006 an diese Chipkarte erhalten. Dies sieht das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet allerdings damit, dass die Kartenausgabe zwar 2006 beginnen, aber erst "in einigen Jahren" abgeschlossen sein wird.

Vorgesehene Struktur

Die Chipkarte soll ein Foto des Versicherten enthalten und die elektronische Übermittlung ärztlicher Verordnungen (z. B. Rezepte) erlauben. Die Karte enthielte außer einer Reihe relevanter persönlicher Informationen (Geburtsdatum, Krankenkasse, Adresse, Zuzahlungsstufe, etc.) eine Art elektronischen Schlüssel. Informationen zu aktuellen und früheren Erkrankungen und Behandlungen, Angaben zur Notfallversorgung etc. sollen auf zentralen Servern gespeichert werden können. Zugriff auf diese Informationen sollen nur Ärzte und Apotheker über eine gesicherte Online-Verbindung bekommen. Dafür brauchten sie einen elektronischen Arztausweis (Health Professional Card). Nur bei gemeinsamer Verwendung von Health Professional Card und Patientenkarte sind Zugriffe durch Leistungserbringer möglich. Die Chipkarte soll über eine PIN geschützt werden, die dem Patienten separat ausgeliefert wird. Durch Eingabe der PIN wird der Zugriff auf den Informationsbestand über die Patientenkarte erst ermöglicht.

Kostenerwartungen

Die Umstellungskosten von der bisherigen Versichertenkarte mit Speicherchip auf die neue Gesundheitskarte mit Mikroprozessorchip werden von der auf Chipkarten und Sicherheitstechnologien spezialisierten Firma Giesecke & Devrient (http://www.gi-de.com/) auf 1,7 Milliarden Euro geschätzt. Man erhofft sich andererseits Einsparungen, zum Beispiel durch die Einführung des elektronischen Rezeptes. Die Krankenkassen veranschlagen zur Zeit für jedes der jährlich 700 Millionen Rezepte Bearbeitungskosten von 40-50 Cent.

Die Finanzierung der Karten, der Lesegeräte und der technischen Infrastruktur in den Arztpraxen und Krankenhäusern ist noch offen. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass die Kosten im Wesentlichen von den Leistungserbringern und Krankenkassen aufgebracht werden. Allerdings könnte dies zu einer Beitragssatzsteigerung führen. Die Industrie hat großes Interesse an dem Projekt gezeigt und eine Vorfinanzierung angeboten.

Ärzte-Vertreter und Krankenkassen haben sich – laut Pressemeldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 8. August 2004 – auf Eckpunkte der Finanzierung geeinigt. Die Einführung der Gesundheitskarte soll demnach 1,6 Milliarden Euro kosten. Davon sollen die Kassen den größten "Batzen" übernehmen. Ärzte, Kliniken und Apotheker müssten sich mit 600 Millionen beteiligen.

Kritikerstimmen, Datenschützer

Einige Krankenkassen, Ärzteverbände und Politiker bezweifeln, ob der geplante Termin für die Einführung eingehalten werden kann. Sie befürchten ähnliche Schwierigkeiten wie bei der Einführung der LKW-Maut in Deutschland. Zudem befürchten Kritiker, dass die Karte das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die elektronische Gesundheitskarte wurde daher mit dem deutschen Big Brother Award 2004 ausgezeichnet. Nach Meinung des BMGS (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung) soll der Patient der „Herr seiner Daten“ sein und bleiben. Das setzt voraus, dass er in die Lage versetzt wird, die über ihn gespeicherten Daten einsehen zu können. Dafür ist im häuslichen Bereich ein spezielles Lesegerät notwendig, auch muß bei der gewünschten Serverlösung ein Weg eröffnet werden, dem Patienten Zugriff an seine dort gespeicherten verschlüsselten Daten zu ermöglichen.

Gesundheitskarte in Österreich

In Österreich läuft seit Dezember 2004 im Burgenland ein Testlauf für eine "e-card", die in der ersten Ausbaustufe den Papier-Krankenschein ersetzen soll.

Ab Ende Mai 2005 soll die elektronische Gesundheitskarte in ganz Österreich flächendeckend ausgegeben werden und die Krankenscheine vollständig ersetzen.

Vergleich mit Gesundheitskarten-Projekten im Ausland

In Taiwan wurde im Jahr 2003 flächendeckend für ca. 23 Mio. Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Die Ärzte und Apotheker haben wie in Deutschland geplant mit einer Health Professional Card zugriff auf die Patientendaten. Derzeit wird die taiwanesische Gesundheitskarte jedoch, ähnlich wie die in Deutschland bereits 1993 eingeführte Krankenversichertenkarte, lediglich für administrative Daten (Name, Geburtsdatum etc.) genutzt.

In den USA läuft derzeit ein Gesundheitskartenprojekt an, das noch weit fortgeschrittener ist: die Gesundheitskarte soll dort durch einen kleinen subcutanen Chip ersetzt werden. Allerdings haben Bürgerrechtler deutliche Bedenken dagegen.

 

 

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Der Artikel "Elektronische Gesundheitskarte" basiert auf dem freien Artikel Elektronische Gesundheitskarte aus dem Nachschlagewerk Wikipedia. Dort ist eine Übersicht der Autoren einsehbar. Die Texte von Wikipedia und dieser Seite stehen unter der GNU Free Documentation License.  

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