PKV05.de - Private Krankenversicherung HEADER
Vergleich Private Krankenversicherung
Home Vergleich FAQ Vorteile PKV  

Zusatzversicherung

Krankenversicherungsvergleich

Lexikon News Impressum

Vergleich private Krankenversicherung hier kostenlos

ZUM VERGLEICH




Krankenversicherung

 
Private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Zusatzversicherung
 

Unfallversicherung

 
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
 

Altersvorsorge

 
Rürup Rente
Riester Rente
Private Rentenversicherung
 

Sachversicherungen

 
Gebäudeversicherung
Hausratversicherung

 

Finanzierung / Kredit

 
Kredit
Kredit ohne Schufa
Immobilienkredit
Kreditkarte
Tagesgeld
 

Dieser Artikel:

Einzelleistungsvergütung

Weitere Artikel:

Abrechnungsbetrug
Altersrückstellung
Arbeitslosengeld
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Basisfallwert
Basistarif
Bürgerversicherung
Einzelleistungsvergütung
Elektronische Gesundheitskarte
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesundheitsreform
Kassenzulassung
Krankengeld
Krankenkasse
Krankenkasse 2
Krankenkasse Schweiz
Krankenkasse Österreich
Krankentagegeld
Krankenversicherungsgesetz
Lohnnebenkosten
Mutterschaftsgeld
Patientenbeauftragter
PKV (private Krankenkasse)
Praxisgebühr
Private Krankenversicherung
Solidarität
Tagesanleihe / Tagesanleihen
Versicherungsgesellschaft
Zahnersatz
Zuzahlung

 

Einzelleistungsvergütung

Die Einzelleistungsvergütung im Gesundheitswesen in Deutschland bezieht sich auf die ambulante ärztliche Versorgung unter der Rahmenbedingung nahezu vollständiger Versicherung der gesamten Bevölkerung.

Bei der Einzelleistungsvergütung wird jede einzelne Leistung im ärztlichen Bereich wie Anamnese, Untersuchungen (klinische, apparativ-technische), therapeutische Leistungen wie Spritzen, Operationen und so weiter nach einem Katalog (z. B. Einheitlicher Bewertungsmaßstab Ärzte - EBM) mit einem Wert versehen.

Bei der Behandlung eines einzelnen Patienten werden alle Einzelleistungen addiert (ggfls. unter Berücksichtigung besonderer Algorithmen für parallele und periodische Leistungen). Die Summe aller Einzelleistungen ergibt dann die Vergütung für diesen bestimmten Behandlungsfall.

Vergütungsformen

Im Gegensatz zur Einzelleistungsvergütung steht die pauschalierte Vergütung, zum Beispiel als Fallpauschale für die Behandlung einer definierten Erkrankung oder als Kopfpauschale für eine Zeitspanne wie im englischen staatlichen Versorgungssystem.

Die gesundheitsökonomische und -politische Bedeutung der (ärztlichen) Vergütung als Einzelleistungsvergütung (und im weiteren für alle Tätigkeiten und Institutionen im Gesundheitswesen) oder als pauschalierte Vergütung wird bei der Verteilung des Kostenrisikos deutlich. Bei der Versorgung einer Region in einem bestimmten Zeitraum entstehende Kosten der Gesundheitsversorgung sind abhängig von der Häufigkeit von Erkrankungen (z. B. Grippe-Epidemie) und dem Schweregrad der jeweiligen Erkrankung (asiatische Grippe mit hohem Behandlungsaufwand oder banale Form mit niedrigem Aufwand).

Kostenrisiko

Bei der Einzelleistungsvergütung liegt das Kostenrisiko sowohl bezüglich der Häufigkeit wie dem Schweregrad bei den Patienten (ggfls. der Versicherung). Bei der Kopfpauschale liegt dieses Risiko von Häufigkeit und Schweregrad auf der Seite der Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser etc.). Eine Fallpauschale verteilt das Kostenrisiko der Versorgung zwischen Leistungserbringer und Patienten (Versicherung). Das Kostenrisiko des Schweregrads der zu behandelnden Erkrankung liegt bei den Leistungserbringern; dies ist unabhängig von dem Risiko der Häufigkeit der Erkrankung, das von den Patienten in der Gesamtheit (der Versicherung) zu tragen ist.

 

 

Angebot Private Krankenversicherung anfordern

 

 

Der Artikel "Einzelleistungsvergütung" basiert auf dem freien Artikel Einzelleistungsvergütung aus dem Nachschlagewerk Wikipedia. Dort ist eine Übersicht der Autoren einsehbar. Die Texte von Wikipedia und dieser Seite stehen unter der GNU Free Documentation License.  

News Impressum FAQ
 

Datenschutzerklärung