PKV05.de - Private Krankenversicherung HEADER
Vergleich Private Krankenversicherung
Home Vergleich FAQ Vorteile PKV  

Zusatzversicherung

Krankenversicherungsvergleich

Lexikon News Impressum

Vergleich private Krankenversicherung hier kostenlos

ZUM VERGLEICH




Krankenversicherung

 
Private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Zusatzversicherung
 

Unfallversicherung

 
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
 

Altersvorsorge

 
Rürup Rente
Riester Rente
Private Rentenversicherung
 

Sachversicherungen

 
Gebäudeversicherung
Hausratversicherung

 

Finanzierung / Kredit

 
Kredit
Kredit ohne Schufa
Immobilienkredit
Kreditkarte
Tagesgeld
 

Dieser Artikel:

Basistarif

Weitere Artikel:

Abrechnungsbetrug
Altersrückstellung
Arbeitslosengeld
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Basisfallwert
Basistarif
Bürgerversicherung
Einzelleistungsvergütung
Elektronische Gesundheitskarte
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesundheitsreform
Kassenzulassung
Krankengeld
Krankenkasse
Krankenkasse 2
Krankenkasse Schweiz
Krankenkasse Österreich
Krankentagegeld
Krankenversicherungsgesetz
Lohnnebenkosten
Mutterschaftsgeld
Patientenbeauftragter
PKV (private Krankenkasse)
Praxisgebühr
Private Krankenversicherung
Solidarität
Tagesanleihe / Tagesanleihen
Versicherungsgesellschaft
Zahnersatz
Zuzahlung

 

Basistarif

Der Basistarif ist ein neuer Tarif in der privaten Krankenversicherung, welcher im Zuge der Gesundheitsreform ab dem 1. Januar 2009 grundsätzlich von allen PKV angeboten werden muss.

Der Basistarif steht auch Personen offen, die sich bisher aus den verschiedensten Gründen, zum Beispiel wegen chronischer Erkrankungen oder Bedürftigkeit, nicht privat versichern konnten. Die Leistungen in diesem Tarif sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Aufnahme in den Basistarif erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Bei der Höhe der Beiträge darf lediglich das Alter und das Geschlecht des Versicherten eine Rolle spielen. Der monatliche Versicherungsbeitrag für den Basistarif in der PKV darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, in keinem Fall höher als 500 €.

Bereits privat Krankenversicherte können in der Zeit zwischen dem 1.1.09 und 30.6.09 in den Basistarif ihrer eigenen privaten Krankenversicherung wechseln. Nach diesem Zeitpunkt ist dies nur noch möglich, wenn die betreffende Person das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn sie bedürftig wird.
Neuversicherte in der PKV können sich jedoch immer für den Basistarif entscheiden. Als Alternative zu diesem Basistarif gibt es bei den privaten Krankenversicherungen auch weiterhin die bisherigen Tarife, welche allerdings eine Gesundheitsprüfung voraussetzen.

Der Basistarif löst den bereits heute bestehenden Standardtarif in der PKV ab, für den ähnliche Versicherungsbedingungen gelten. Seit dem 1.7.07 haben sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen die Pflicht, Personen, die keine Krankenversicherung mehr haben, wieder aufzunehmen. Zuständig hierfür ist die Krankenkasse, in der die betreffende Person zuletzt versichert war. War dies eine gesetzliche KV, muss sie hier wieder aufgenommen werden, war es eine PKV, dann hat sie ein Rückkehrrecht dorthin. Ab dem 1.1.09 hat grundsätzlich jeder die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen.

Wenn der Monatsbeitrag für den Basistarif der PKV nicht aus eigenen finanziellen Mitteln erbracht werden kann, gibt es die Möglichkeit der Reduzierung des Beitrages auf die Hälfte. Liegt dann immer noch Bedürftigkeit vor, gibt es einen Zuschuss vom zuständigen Sozialversicherungsträger, der jedoch im Höchstfall 125 € monatlich beträgt.

 

 

Angebot Private Krankenversicherung anfordern

 

 

Der Artikel "Basistarif" basiert auf dem freien Artikel Basistarif aus dem Nachschlagewerk Wikipedia. Dort ist eine Übersicht der Autoren einsehbar. Die Texte von Wikipedia und dieser Seite stehen unter der GNU Free Documentation License.  

News Impressum FAQ
 

Datenschutzerklärung