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Abrechnungsbetrug

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Abrechnungsbetrug

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist ein spezielles Betrugsdelikt, bei dem Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und Pharmafirmen Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erzielen. Auch das Erschleichen von medizinischen Leistungen mit fremden, gefälschten oder gestohlenen Versichertenkarten fällt darunter. In den letzten Jahren hat die Zahl der diesbezüglichen Ermittlungsverfahren in Deutschland zugenommen; die amtliche Statistik weist für 2003 13781 Fälle aus, das sind 1374 mehr als 2002; der geschätzte Schaden beträgt 155 Mio Euro.

In Deutschland werden die Leistungen, die der Arzt an einem Patienten erbracht hat, von diesem selbst erfasst und der für ihn zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) übermittelt. Von der KV werden die Abrechnungsdaten anonymisiert an die zuständigen Kassen weitergeleitet. Der Patient erhält zwar auf Wunsch eine "Leistungs- und Kosteninformation" (Patientenquittung); die Erfahrung zeigt, dass nur selten solche Quittungen tatsächlich verlangt werden. Die Kontrolle der Abrechnungen ist somit praktisch nur über Stichproben und statistische Methoden möglich.

Auswirkungen

Die Krankenkassen erleiden durch falsche Berechnung von Leistungen letzlich keinen Schaden, da sie einen Pauschalbetrag pro Versicherten (nicht Patient) an die KVen überweisen. Die KVen haben die Aufgabe, dieses Geld entsprechend der jeweiligen Leistung an die einzelnen Ärzte zu verteilen. Falschabrechnungen einzelner Ärzte schädigt deren Kollegen im zugehörigen KV-Gebiet. Beim Abrechnungsbetrug von Apothekern sieht die Sache allerdings anders aus: die in Rechnung gestellten Medikamente werden den Apotheken von den Kassen bezahlt.

Maßnahmen zur Bekämpfung

Vorsätzliche Falschabrechung ist als Betrug strafbar. Darüberhinaus stellt es beim Vertragsarzt (Kassenarzt) eine grobe Vertragsverletzung dar, die in der Regel ein Zulassungsentziehungsverfahren auslöst.

Die Aufgabe der Bekämpfung liegt in erster Linie bei den KVen. Diese verwenden eine Reihe von Plausibilitätsprüfungen, so z.B. eine mit dem EBM 2000plus eingeführte Prüfung der Plausibilitätszeiten, wo zu einzelnen Leistungen eine mindestens benötigte Zeit ermittelt wird, und eine Prüfung erfolgt, wenn der Arzt in der Summe dieser Zeiten über einem plausiblen Wert (z.B. 12 Stunden pro Tag) liegt.

Auch die Verordnungen von Ärzten werden über Budgets reguliert, so dass ein Arzt persönlich (mit eigenem Vermögen) für die Wirtschaftlichkeit seiner Verordnungen haften muss. Bei einer Prüfung der Verordnungen eines Arztes werden damit auch falsche Abrechnungen von Apotheken aufgedeckt.

Beispiele von Abrechnungsbetrug bei Ärzten

* In Rechnung stellen von nicht erbrachten Leistungen
* Falschabrechnung von Leistungen (Aufbauschen von Leistung oder falsches Klassifizieren)
* Abrechnung von nicht persönlich erbrachter Leistungen (Beispiel: Ein Klinikarzt erbringt eine Leistung und der Chefarzt rechnet dies als selbst erbrachte, persönliche Leistung ab)
* Abrechnung unter falschem Datum. Damit entgeht der Arzt Leistungsauschlüssen oder Höchstbetragsregelungen


Beispiele von Abrechnungsbetrug bei Apothekern

* Abrechnung von Rezepten, die nicht beliefert wurden
* Abgabe von reimportieren Medikamenten und Berechnung des Originalpräparats
* Apotheker zahlen den rezeptverordnenden Ärzten eine Provision

 

 

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Der Artikel "Abrechnungsbetrug" basiert auf dem freien Artikel Abrechnungsbetrug aus dem Nachschlagewerk Wikipedia. Dort ist eine Übersicht der Autoren einsehbar. Die Texte von Wikipedia und dieser Seite stehen unter der GNU Free Documentation License.  

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