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Vergleich gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten dem Versicherten fast gleiche Leistungen zu unterschiedlichen Beiträgen an. Die Beiträge liegen bei ca. 11- 15 % vom Bruttogehalt.

Hier können Sie kostenlos einen Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen. Danach haben Sie die Möglichkeit bei einigen Versicherungen einen Antrag anzufordern. Fehlt dieser Link, melden Sie sich bitte bei der entsprechenden Kasse, die Ihnen dann gern beim Wechsel behilflich ist.

 

 

Vergleich Gesetzliche Krankenkasse

 

 

Freie Kassenwahl

Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenversicherung Sie sich versichern. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen.

 

Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen oft nur Beschäftigte bestimmter Betriebe oder einzelner Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivitäten per Satzung auf bestimmte Regionen.

 

Die großen Ersatz- und Ortskrankenkassen erheben meist höhere Beiträge als die Betriebskassen, sie verfügen aber über ein weitläufiges Filialnetz - wichtig für alle, die Wert auf persönliche Beratung und Service legen. Für die Innungs- und Betriebskrankenkassen sprechen die oft deutlich niedrigeren Beitragssätze: Wer sich hier versichert, kann unter Umständen einige hundert Euro pro Jahr sparen.

 

Leistungsunterschiede der gesetzlichen Kassen

Die Leistungen der Krankenkassen sind zu großen Teilen gesetzlich festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Für die Qualität Ihrer medizinischen Behandlung spielt es deshalb nur eine geringe Rolle, bei welcher gesetzlichen Kasse Sie versichert sind.

Spielraum haben die gesetzlichen Krankenversicherer aber bei den Extraleistungen: Manche Kassen bezahlen in Grenzen auch alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie. Andere Kassen finanzieren ihren Versicherten ambulante Vorsorgekuren, Gesundheitskurse oder Zusatzimpfungen, die nicht im Pflichtkatalog enthalten sind.

Wenn Sie auf bestimmte Behandlungsarten Wert legen, können Sie sich vor einem Wechsel erkundigen, inwieweit die Kasse, zu der Sie wechseln wollen, die gewünschten Therapien erstattet.


 

Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

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Ein Krankenkassenvergleich sollten Sie immer dann in Betracht ziehen, wenn Sie in eine private Krankenversicherung wechseln möchten. Wir empfehlen Ihnen zur Durchführung des Krankenversicherungsvergleich unser Formular.

Hinweis:

Der Krankenversicherungsvergleich bzw. Versicherungsvergleich wird durch unseren Partner transparent GmbH durchgeführt, der Ihre Daten, wie in den Datenschutzbestimmungen und in den AGB festgehalten, weiterleitet. PKV05.de wertet die Daten selber nicht aus.

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