Vergleich
gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten dem Versicherten fast
gleiche Leistungen zu unterschiedlichen Beiträgen an. Die Beiträge
liegen bei ca. 11- 15 % vom Bruttogehalt.
Hier können Sie
kostenlos einen Vergleich der gesetzlichen
Krankenversicherung
durchführen. Danach haben Sie die Möglichkeit bei einigen Versicherungen
einen Antrag anzufordern. Fehlt dieser Link, melden Sie sich bitte bei
der entsprechenden Kasse, die Ihnen dann gern beim Wechsel behilflich
ist.
Vergleich
Gesetzliche Krankenkasse
Freie
Kassenwahl
Als Arbeitnehmer
entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen
Krankenversicherung Sie sich
versichern. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen,
Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen.
Ortskrankenkassen
und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland
geöffnet. Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen oft nur Beschäftigte
bestimmter Betriebe oder einzelner Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre
Aktivitäten per Satzung auf bestimmte Regionen.
Die großen Ersatz-
und Ortskrankenkassen erheben meist höhere Beiträge als die
Betriebskassen, sie verfügen aber über ein weitläufiges Filialnetz -
wichtig für alle, die Wert auf persönliche Beratung und Service legen.
Für die Innungs- und Betriebskrankenkassen sprechen die oft deutlich
niedrigeren Beitragssätze: Wer sich hier versichert, kann unter
Umständen einige hundert Euro pro Jahr sparen.
Leistungsunterschiede der gesetzlichen Kassen
Die Leistungen der Krankenkassen sind zu großen Teilen gesetzlich
festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom
Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu
ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Für die
Qualität Ihrer medizinischen Behandlung spielt es deshalb nur eine
geringe Rolle, bei welcher gesetzlichen Kasse Sie versichert sind.
Spielraum haben die gesetzlichen Krankenversicherer aber bei den
Extraleistungen: Manche Kassen bezahlen in Grenzen auch alternative
Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie. Andere Kassen finanzieren
ihren Versicherten ambulante Vorsorgekuren, Gesundheitskurse oder
Zusatzimpfungen, die nicht im Pflichtkatalog enthalten sind.
Wenn Sie auf bestimmte Behandlungsarten Wert legen, können Sie sich vor
einem Wechsel erkundigen, inwieweit die Kasse, zu der Sie wechseln
wollen, die gewünschten Therapien erstattet.
Ein Krankenkassenvergleich sollten Sie immer dann in
Betracht ziehen, wenn Sie in eine private Krankenversicherung wechseln
möchten. Wir empfehlen Ihnen zur Durchführung des
Krankenversicherungsvergleich unser
Formular.
Hinweis:
Der Krankenversicherungsvergleich bzw.
Versicherungsvergleich wird durch unseren Partner transparent GmbH durchgeführt, der Ihre Daten, wie in den
Datenschutzbestimmungen und in den AGB festgehalten, weiterleitet.
PKV05.de wertet die Daten selber nicht aus.
Weitere Links:
Vergleich private
Krankenversicherung |