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Gegenüberstellung Leistungen gesetzlicher und privater Krankenkassen
Hier finden Sie im Detail Leistungen, die
wir gegeneinander vergleichen. Die Liste muss nicht aktuell und richtig
sein, da Änderungen jederzeit vorgenommen werden können. Betrachten Sie
die Liste als Hilfestellung, fragen Sie aber vor einem Abschluß auf
jeden Fall die Leistungen der privaten
Krankenversicherung ab.
Gesetzliche Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung
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Vorvertragliche Anzeigepflicht |
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keine |
alle Umstände, nach die der
Versicherer fragt
alle Risiken, die für die Versicherung aus dem
Gesundheitszustand des Versicherten entstehen
allg. Gesundheitszustand
Behandlungen oder Risiken, die während des
Versicherungszeitraumes entstehen, von denen der Versicherte
positive Kenntnis hat / hatte |
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Versicherungsverhältnis - Zustandekommen |
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ist
vom Gesetzgeber vorgeschrieben, der Versicherte wird sozusagen
zwangsversichert. Kontrahierungszwang |
privatrechtlicher Vertrag. Zustandekommen durch Annahme des
Vertrages beider Seiten. Die Versicherung kann den Antrag
ablehnen, abändern oder annehmen. |
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Eintrittsmöglichkeit Versicherung |
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jeder
ist gezwungen eine gesetzliche Krankenversicherung
abzuschließen, bei Arbeitslosigkeit übernimmt das Arbeitsamt die
Kosten, bei Berufstätigkeit der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber
zur Hälfte |
unterliegt gewissen Voraussetzungen: Person muss entweder
Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sein. Arbeitnehmer
mit einem Bruttogehalt von 46.800 Euro im Jahr haben das Recht
eine private Krankenversicherung zu wählen, müssen aber nicht.
Personen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, können die
Leistungen der PKV nicht nutzen oder einige Leistungen
zusätzlich versichern
->
siehe
Zusatzversicherung |
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Beiträge |
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Solidaritätsprinzip: Die Beiträge berechnen sich nach einem
prozentualen Anteil aus dem Bruttoeinkommen des Versicherten.
Die Hälfte des Beitrages wird vom Arbeitgeber bezahlt. Die
Beiträge fließen in einen Pool und werden der
Solidargemeinschaft als Leistungen zugeführt. Eine Rückvergütung
bei nicht oder weniger in Anspruch genommene Leistungen gibt es
ebenso wenig, wie ein Aufschlag im Alter oder wegen chronischen
Krankheiten. |
Die
Beiträge werden nicht nach dem Einkommen sondern nach dem Alter,
Krankheitszustand während der Beantragung, nach Risiken während
der Versicherungszeit und nach den gewünschten Leistungen
berechnet. Bei nicht oder wenig in Anspruch genommene Leistungen
kann eine Art Rückvergütung ausgezahlt werden. Auch kann der
Beitrag durch eine Selbstbeteiligung gesenkt werden. |
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Gegenüberstellung PKV vs. GKV
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