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Gegenüberstellung Leistungen gesetzlicher und privater Krankenkassen

Hier finden Sie im Detail Leistungen, die wir gegeneinander vergleichen. Die Liste muss nicht aktuell und richtig sein, da Änderungen jederzeit vorgenommen werden können. Betrachten Sie die Liste als Hilfestellung, fragen Sie aber vor einem Abschluß auf jeden Fall die Leistungen der privaten Krankenversicherung ab.

 

Gesetzliche Krankenversicherung
 
Private Krankenversicherung
 
Vergleich GKV
Vergleich PKV

 
Vorvertragliche Anzeigepflicht

   
keine alle Umstände, nach die der Versicherer fragt
alle Risiken, die für die Versicherung aus dem Gesundheitszustand des Versicherten entstehen
allg. Gesundheitszustand
Behandlungen oder Risiken, die während des Versicherungszeitraumes entstehen, von denen der Versicherte positive Kenntnis hat / hatte
   

Versicherungsverhältnis - Zustandekommen

   
ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, der Versicherte wird sozusagen zwangsversichert. Kontrahierungszwang privatrechtlicher Vertrag. Zustandekommen durch Annahme des Vertrages beider Seiten. Die Versicherung kann den Antrag ablehnen, abändern oder annehmen.
   

Eintrittsmöglichkeit Versicherung

   
jeder ist gezwungen eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, bei Arbeitslosigkeit übernimmt das Arbeitsamt die Kosten, bei Berufstätigkeit der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zur Hälfte unterliegt gewissen Voraussetzungen: Person muss entweder Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sein. Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 46.800 Euro im Jahr haben das Recht eine private Krankenversicherung zu wählen, müssen aber nicht. Personen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, können die Leistungen der PKV nicht nutzen oder einige Leistungen zusätzlich versichern
-> siehe Zusatzversicherung
   

Beiträge

   
Solidaritätsprinzip: Die Beiträge berechnen sich nach einem prozentualen Anteil aus dem Bruttoeinkommen des Versicherten. Die Hälfte des Beitrages wird vom Arbeitgeber bezahlt. Die Beiträge fließen in einen Pool und werden der Solidargemeinschaft als Leistungen zugeführt. Eine Rückvergütung bei nicht oder weniger in Anspruch genommene Leistungen gibt es ebenso wenig, wie ein Aufschlag im Alter oder wegen chronischen Krankheiten. Die Beiträge werden nicht nach dem Einkommen sondern nach dem Alter, Krankheitszustand während der Beantragung, nach Risiken während der Versicherungszeit und nach den gewünschten Leistungen berechnet. Bei nicht oder wenig in Anspruch genommene Leistungen kann eine Art Rückvergütung ausgezahlt werden. Auch kann der Beitrag durch eine Selbstbeteiligung gesenkt werden.

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Hinweis:

Der Krankenversicherungsvergleich bzw. Versicherungsvergleich wird durch unseren Partner Abakus24 Service GmbH durchgeführt, der Ihre Daten, wie in den Datenschutzbestimmungen und in den AGB festgehalten, weiterleitet. PKV05.de wertet die Daten selber nicht aus.

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