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Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung

Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.

Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.

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Die Gebäudeversicherung in Deutschland und der Schweiz

Bauherren und Hauseigentümer in der Schweiz sind dazu verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Ausnahmen gibt es keine. Die Verwaltung liegt in den Händen der kantonalen Gebäudeversicherer, die 1805 mit öffentlich-rechtlichem Status gegründet wurden und ähnlich wie privatwirtschaftliche Unternehmen arbeiten. Zwischen 40 und 120 Mitarbeiter zählen die einzelnen kantonalen Gebäudeversicherer, zuzüglich einer Vielzahl von Experten. Sie werden dann zurate gezogen, wenn ein Schadensfall eingetreten ist.

In Deutschland sieht die rechtliche Lage ein wenig anders aus. Hier haben die Hausbesitzer weitaus mehr Handlungsspielraum. Das gilt gerade für die Wahl der Versicherungsgesellschaft und somit auch der Gebäudeversicherung. Eine Pflicht, sich gegen alle Eventualitäten zu versichern, besteht nicht. Hier haben die Versicherten seit 1994 die freie Wahl. Möglich sind unter anderem Versicherungen gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz, Feuer sowie Rohrbruch. Wird der Hausbau durch einen Kredit finanziert, kann es allerdings sein, dass die Bank oder Sparkasse eine Gebäudefeuerversicherung verlangt. Sie dient der Sicherheit. Schließlich wollen die Kreditinstitute die Gewissheit haben, das Geld gut investiert zu haben.

Um auch Elementarschäden abzudecken, kann der Versicherungsschutz, die eine Gebäudeversicherung bietet, für das Haus und alle Nebengebäude ausgedehnt werden. Er gilt dann beispielsweise auch bei Erdbeben oder Überflutungen. Dieser zusätzliche Schutz kann je nach Region allerdings zu einem sprunghaften Anstieg bei der Prämie führen, je nachdem, wie hoch das Risiko für einen Schadensfall eingeschätzt wird.

Das Risiko eines Gebäudes ist das ausschlaggebende Kriterium bei der Festsetzung der Gebäudeversicherungs-Prämie. Die Versicherer orientieren sich dabei an der Bauartklasse, in die das Haus eingestuft wird. Klasse 1 gilt für Häuser in Massivbauweise. Um die Bauartklasse 3 handelt es sich bei Blockbohlenhäusern, die zudem als feuergefährlich gelten. Ein zweiter Faktor, der die Prämienberechnung beeinflusst, ist die spätere Nutzung des Baus. Sie kann gewerblicher, privater oder auch landwirtschaftlicher Natur sein. Um nicht nur das Haus, sondern auch alles darin Befindliche zu versichern, bietet sich die Hausratversicherung an.

Hinweis:

Der Vergleich zur Gebäudeversicherung wird durch unseren Partner transparent GmbH durchgeführt, der Ihre Daten, wie in den Datenschutzbestimmungen und in den AGB festgehalten, weiterleitet. PKV05.de wertet die Daten selber nicht aus.

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