Bauherren und Hauseigentümer in der Schweiz
sind dazu verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen.
Ausnahmen gibt es keine. Die Verwaltung liegt in den Händen der
kantonalen Gebäudeversicherer, die 1805 mit öffentlich-rechtlichem
Status gegründet wurden und ähnlich wie privatwirtschaftliche
Unternehmen arbeiten. Zwischen 40 und 120 Mitarbeiter zählen die
einzelnen kantonalen Gebäudeversicherer, zuzüglich einer Vielzahl von
Experten. Sie werden dann zurate gezogen, wenn ein Schadensfall
eingetreten ist.
In Deutschland sieht die rechtliche Lage
ein wenig anders aus. Hier haben die Hausbesitzer weitaus mehr
Handlungsspielraum. Das gilt gerade für die Wahl der
Versicherungsgesellschaft und somit auch der Gebäudeversicherung. Eine
Pflicht, sich gegen alle Eventualitäten zu versichern, besteht nicht.
Hier haben die Versicherten seit 1994 die freie Wahl. Möglich sind unter
anderem Versicherungen gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz, Feuer
sowie Rohrbruch. Wird der Hausbau durch einen Kredit finanziert, kann es
allerdings sein, dass die Bank oder Sparkasse eine
Gebäudefeuerversicherung verlangt. Sie dient der Sicherheit. Schließlich
wollen die Kreditinstitute die Gewissheit haben, das Geld gut investiert
zu haben.
Um auch Elementarschäden abzudecken, kann
der Versicherungsschutz, die eine Gebäudeversicherung bietet, für das
Haus und alle Nebengebäude ausgedehnt werden. Er gilt dann
beispielsweise auch bei Erdbeben oder Überflutungen. Dieser zusätzliche
Schutz kann je nach Region allerdings zu einem sprunghaften Anstieg bei
der Prämie führen, je nachdem, wie hoch das Risiko für einen
Schadensfall eingeschätzt wird.
Das Risiko eines Gebäudes ist das
ausschlaggebende Kriterium bei der Festsetzung der
Gebäudeversicherungs-Prämie. Die Versicherer orientieren sich dabei an
der Bauartklasse, in die das Haus eingestuft wird. Klasse 1 gilt für
Häuser in Massivbauweise. Um die Bauartklasse 3 handelt es sich bei
Blockbohlenhäusern, die zudem als feuergefährlich gelten. Ein zweiter
Faktor, der die Prämienberechnung beeinflusst, ist die spätere Nutzung
des Baus. Sie kann gewerblicher, privater oder auch landwirtschaftlicher
Natur sein. Um nicht nur das Haus, sondern auch alles darin Befindliche
zu versichern, bietet sich die Hausratversicherung an.
Hinweis:
Der Vergleich zur Gebäudeversicherung wird durch unseren
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